Sektsteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn Sie vermehrt im B2B Bereich arbeiten, oder auch nie einen Rabatt auf die erhaltene Sektsteuer verwenden möchten empfiehlt sich folgender Weg: Legen Sie je Gebindegröße ihrer Sektsteuerpflichtigen Artikel z.B. einen Artikel "Sektsteuer 0.75" an. Hinterlegen Sie dort den passenden Preis in | Wenn Sie vermehrt im B2B Bereich arbeiten, oder auch nie einen Rabatt auf die erhaltene Sektsteuer verwenden möchten empfiehlt sich folgender Weg: Legen Sie je Gebindegröße ihrer Sektsteuerpflichtigen Artikel z.B. einen Artikel "Sektsteuer 0.75" an. Hinterlegen Sie dort den passenden Preis in Höhe der geltenden Sektsteuer und setzen Sie den Haken für diesen Preis bei [[Artikelkarteikarte|Rabattsperre]]. Denken Sie daran, dass die Sektsteuer wiederum MwSt-pflichtig ist, deshalb sollten Sie den Betrag Netto eintragen. | ||
Gehen Sie danach in die Karteikarten Ihrer sektsteuerpflichtigen Artikel. Im Reiter System finden Sie die Option "Zusatzartikel bei Verkauf". Tragen Sie dort die Sektsteuer mit der entsprechenden Preisliste ein. | Gehen Sie danach in die Karteikarten Ihrer sektsteuerpflichtigen Artikel. Im Reiter System finden Sie die Option "Zusatzartikel bei Verkauf". Tragen Sie dort die Sektsteuer mit der entsprechenden Preisliste ein. |
Version vom 18. Januar 2022, 09:35 Uhr
Für jeden Liter verkauften Sektes kommen in Deutschland 1,36 Euro Sektsteuer auf. Um die Sektsteuer abzubilden gibt es in Weinbau-online zwei unterschiedliche Möglichkeiten eine mit und eine ohne explizite Ausweisung an den Kunden.
Sektsteuer ohne Ausweisung an den Kunden
In der Artikelkarteikarte finden Sie bei den MwSt-Einstellungen einen Haken "sektsteuerpflichtig". Ist dieser Haken gesetzt wird für diesen Artikel intern, die von Ihnen abzuführende Sektsteuer von Weinbau-online berechnet. Wichtig ist, da die Sektsteuer pro Liter anfällt, dass auch eine Literangabe die jeweiligen Artikel hinterlegt ist.
Zudem können Kunden als Sektsteuer-befreit markiert werden. Aufträge dieser Kunden übernehmen diese Markierung - die aber im Auftrag nochmals gesondert bearbeitet werden kann - auch bei Aufträgen von Kunden, die nicht entsprechend markiert sind.
Die Aufstellung der abzuführenden Sektsteuer finden Sie unter Statistik - Umsatzsteuer für jeden Monat ausgewiesen. Dazu gibt es eine extra Zeile beispielsweise-> "Sektsteuer Juli 2019" . Berücksichtigt wird jeder Verkauf von "sektsteuerpflichtig"- markierten Artikeln und jeder Eigenverbrauch dieser Artikel, der im Programm eingetragen wurde.
Die Kontrollliste zeigt jede einzelne Rechnungsposition in Zusammenhang mit der Sektsteuer - auch die, die als von der Sektsteuer-Befreit eingetragen wurden.
Sektsteuer mit Ausweisung an den Kunden
Wenn Sie vermehrt im B2B Bereich arbeiten, oder auch nie einen Rabatt auf die erhaltene Sektsteuer verwenden möchten empfiehlt sich folgender Weg: Legen Sie je Gebindegröße ihrer Sektsteuerpflichtigen Artikel z.B. einen Artikel "Sektsteuer 0.75" an. Hinterlegen Sie dort den passenden Preis in Höhe der geltenden Sektsteuer und setzen Sie den Haken für diesen Preis bei Rabattsperre. Denken Sie daran, dass die Sektsteuer wiederum MwSt-pflichtig ist, deshalb sollten Sie den Betrag Netto eintragen.
Gehen Sie danach in die Karteikarten Ihrer sektsteuerpflichtigen Artikel. Im Reiter System finden Sie die Option "Zusatzartikel bei Verkauf". Tragen Sie dort die Sektsteuer mit der entsprechenden Preisliste ein.
Wenn Sie danach einen Sekt in einen Auftrag einfügen, wird gleichzeitig eine zweite Position für die Sektsteuer in den Auftrag eingefügt.
Die Auswertung Ihrer Sektsteuer können Sie über die Verkäufe des Artikels Sektsteuer in der Statistik finden. (Statistische Listen - Reiter: Artikel - Umsätze nach Artikel)