Belegabschluss

Aus Winestro.Cloud Handbuch
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Einstellungen
Abschluss

Wenn Du Winestro.Cloud ohne amtliche Zulassung nutzt, kannst Du angeben, nach wie vielen Tagen ein Beleg automatisch abgeschlossen werden soll. Nutzt Du die amtlich zugelassene Version, so ist dieser Zeitraum auf maximal 3 Tage beschränkt. Abgeschlossene Rechnungen, Stornos und Gutschriften können nicht mehr bearbeiten werden.

Wozu der Abschluss?

Der Abschluss ist in Steuersachen bei einem amtlich zugelassenen Programm vorgeschrieben. Rechnungen werden nach erreichen des Abschlusszeitraums automatisch fixiert und sind dann nicht mehr bearbeitbar. Das soll ein höchstmögliches Maß an Transparanz und Sicherheit erzeugen.

Einstellung des automatischen Abschlusses

nicht amtlich zugelassen

Wenn Du nicht amtlich zugelassen arbeitest, aber den automatischen Abschluss nutzen möchtest, kannst Du einen Zeitraum unter System - Einstellungen - Abschluss wählen.

amtlich zugelassen

Bei der amtlichen Zulassung beträgt der höchstmögliche Zeitraum 3 Tage.

Belege manuell abschließen

manueller Belegabschluss per System - Abschluss

Du kannst jeden Beleg im Auftrag über das Schloss-Symbol oder unter System - Abschluss alle Belege zu einem Stichtag manuell abschließen (selbiges funktioniert auch über Dienste-FiBu-Umsatz). Das kann auch außerhalb der Zulassung z.B. bei einem Jahresabschluss nützlich sein.

Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss kann beim Wechsel des Rumpfwirtschaftsjahres durchgeführt werden. Außerdem ist er notwendig, wenn Du auf die amtlich zugelassene Version von Winestro.Cloud wechseln möchtest. Er ist immer mit einer Inventur verbunden. Einen Jahresabschluss kannst Du per System - Abschluss - Jahresabschluss erstellen.

Wichtiger Hinweis

So lange ein Jahresabschluss läuft, kann das Programm nicht genutzt werden. Damit sollen Überschneidungen und Fehlbuchungen vermieden werden. Führe die Inventur daher am besten aus, bevor Du den Abschluss startest und halte die Zahlen bereit.

Kasse

Belege in der Kasse sind immer sofort abgeschlossen und nicht mehr veränderbar.

Häufige Fragen und Probleme

Allgemein

Wenn Du NICHT amtlich zugelassen arbeitest, musst Du keine Belege abschließen. Möchtest Du dies trotzdem zu Deiner eigenen Übersicht tun, benötigst Du hierfür nicht zwingend eine amtliche Zulassung.

Jahresabschluss ist gemacht, aber eine Rechnung aus dem Vorzeitraum ist falsch verbucht. Was ist zu tun?

An die Rechnung kommst Du nach dem Abschluss nicht mehr ran. Du kannst nun einen neuen Auftrag für den Kunden anlegen und eine Gutschrift über den gleichen Betrag wie die alte Rechnung erstellen. Anschließend musst Du einen neuen Auftrag anlegen und die neue "korrekte" Rechnung erstellen.